Wie man trotz gültigen Parkschein 10€ Strafe zahlt 🙁

Heute habe ich vorbildlich, wie ich bin (hust), beim Parken in der Kitzinger Innenstadt einen Parkschein gelöst, gültig bis 11:11 Uhr. Spannenderweise war ich früher fertig und machte mich auf dem Heimweg. Kaum im Auto dachte ich mir, ach gehst du noch einen Kaffee trinken. Also suchte ich einen neuen Parkplatz, stellte das Auto ab und schaute auf den Parkschein – genug Zeit. Den Zettel wieder hinter die Windschutzscheibe gelegt und ab ging es zum Kaffee.

Als ich zu meinem Auto zurückkehrte, hing ein freundlicher Zettel mit der Überschrift „Verwarnung“ hinter meinem Scheibenwischer: 10€ für „Parken ohne Parkscheibe im Zeitraum von 10:10 bis 10:21 Uhr“ (man beachte vor 11:11 Uhr). Na gut, ich hatte ja einen innerstädtischen Parkplatz für die Zeit bezahlt und stand auch recht nah an der Verwaltung. Daher erklärte ich den Sachverhalt und hoffte, die 10€ sparen zu können, da ich prinzipiell einen Parkplatz bis 11:11 bezahlt hatte, und das Vergessen der Parkscheibe daher eher unerheblich sein sollte. DACHTE ich.

Also ging ich zum Verkehrsüberwachungsdienst und schilderte die Situation. Ich hatte ja einen Innenstadtparkplatz für den Zeitraum bezahlt und dachte, das sei relativ einfach lösbar, da ich in der Zeit auf einem KOSTENLOSEN Parkplatz mit Parkscheibenpflicht stand. Mir war klar, dass die Verkehrsüberwacherin nicht das ganze Auto absuchen würde, aber ich hatte den Nachweis, einen Parkplatz bezahlt zu haben.

Aber Pustekuchen, ich wurde belehrt, dass ich dort, wo ich geparkt hatte, verpflichtet bin, die Parkscheibe zu benutzen. Dass ich einen Parkschein hatte, der für die Zeit meiner Parkdauer gültig war, interessierte nicht.

Ich hoffe, meine 10€ werden sinnvoll verwendet. Das nächste Mal überlege ich es mir mit dem Kaffee in der Innenstadt noch einmal und gehe halt zur heimischen Kaffeemaschine. Bürgernah geht anders.“


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: